Kinderschutzsiegel des LSB
LSB-Kinderschutzsiegel
"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (BGB § 1631 (2))" Das Thema Kinderschutz steht bei uns im Verein an oberster Stelle. Aus diesem Grund haben wir nicht einen Kinderschutzbeauftragten, sondern bilden unsere Trainer auch Regelmäßig zum Thema Kinderschutz weiter. Dies wurde auch vom Landessportbund gewürdigt und somit wurde uns der das Kinderschutzsiegel des Landessportbundes Berlin e.V. verliehen.
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